Facebook Social Plugins benötigen einen Datenschutzhinweis
Facebook verzeichnet über 400 Mio. aktive Nutzer. Wir verbringen mittlerweile über 500 Milliarden Minuten pro Monat auf Facebook. Mehr als 1 Million Webseiten haben bereits Facebook Social Plugins eingebunden, über 150 Millionen Internetuser agieren mit Facebook über diese externen Seiten – Monat für Monat. Diese Zahlen zeigen, wie groß die Reichweite von Facebook ist und dass das Teilen von Informationen über die Social Plugins immer interessanter wird – auch hinsichtlich der erweiterten Ergebnisse in Facebook (Facebook bindet Suchergebnisse externer Websites ein, die die Social Plugins implementiert haben). Doch angesichts der aktuellen Diskussion um Datenschutz und Privatsphäre ist Facebook gerade für die Internetuser, die Facebook nicht oder nur sehr wenig nutzen ein heikles Thema geworden.
Mit Hilfe der Social Plugins von Facebook können Internetuser z.B. News mit ihren Freunden teilen, Blogbeiträge kommentieren und ihr Kommentar direkt im eigenen Newsstream in Facebook anzeigen lassen. Weitere Möglichkeiten der Social Plugins sind das Sympathisieren mit Facebook Seiten über den “gefällt mir” Button, andere Plugins wiederum zeigen z.B. an, welche der eigenen Freunde ebenfalls mit der entsprechenden Website verbunden sind. All diese Aktionen geben, im eingeloggten Zustand, Informationen an Facebook weiter.
Technisch gesehen funktionieren Facebook Social Plugins nach dem iFrame-Prinzip, d.h. dass der einzelne Webseitenbetreiber keine Einsicht in die Daten erhält, die der Internetuser durch das Social Plugin mit Facebook austauscht.
Und genau hier liegt der Datenschutzhund begraben!
Laut §13 (1) TMG “hat ein Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verständlicher Form zu unterrichten.”
Auch wenn der Webseitenbetreiber keine Einsicht in den Datentransfer zwischen Internetuser und Facebook hat und er auch nicht weiß, wann welcher Internetuser seine Seite besucht bzw. wann wer welches Social Plugin verwendet, der Webseitenbetreiber hat aber durch den Einbau der Social Plugins den Datenaustausch angestoßen.
Ein Verstoß gegen die Hinweispflicht des §13 TMG ist laut §16 (2) Nr. 2 TMG eine Ordnungswidrigkeit und kann laut §16 (3) TMG mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Was können Webseitenbetreiber tun?
Ähnlich wie bei der Nutzung von Google Analytics muss der Webseitenbetreiber auf die Implementierung der Facebook Social Plugins hinweisen. Ein gutes Beispiel hierfür haben wir bei Dr. Thomas Helbing gefunden:
Facebook Social Plugins:
Unser Internetauftritt verwendet Social Plugins (”Plugins”) des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird (”Facebook”). Die Plugins sind mit einem Facebook Logo oder dem Zusatz “Facebook Social Plugin” gekennzeichnet. Wenn Sie eine Webseite unseres Internetauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Sie die entsprechende Seite unseres Internetauftritts aufgerufen haben. Sind Sie bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den “Gefällt mir” Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatssphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook.Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook über unseren Internetauftritt Daten über Sie sammelt, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unseres Internetauftritts bei Facebook ausloggen.
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Autor
Ich bin Thomas Hendele, Inhaber von some communication. Ich berate und unterstütze Unternehmen aus Hotellerie, Gastronomie & Tourismus in Fragen rund um das Social Web. Im Hotel Newsroom blogge ich von Zeit zu Zeit über Social Media und deren Nutzen für die Hotellerie.Google+
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