Immer mehr Unternehmen entdecken die neuen Möglichkeiten des Internets für sich und wagen den Schritt ins Web 2.0. Daher ist es nicht verwunderlich, dass bereits heute viele Hotels in sozialen Netzwerken wie Facebook & Co. eine eigene Anlaufstelle zur Kundenakquise bieten.

Auch Portale wie Twitter, Youtube und flickr werden verstärkt genutzt, um den eigenen Internetauftritt attraktiver für die “digitalen Gäste” zu gestalten. Einhergehend mit dem Einsatz von “Social Media” im Hotel sind aber leider auch einige rechtliche Probleme, die im Folgenden aufgeworfen werden sollen.

“Social Media Policy”

Nutzen Hotels Social Media, dann sollte beachtet werden, dass die meisten Plattformen in der Regel eine hohe Außenwirkung – meist direkt beim Gast – haben. Werden Mitarbeiter mit der Betreuung dieses Medienbereichs beauftragt, sollte neben einer ausführlichen Einführung in Social Media von Anfang an vertraglich fixiert werden, wie und was veröffentlicht werden darf.

In diesem Zusammenhang bietet es sich für das Hotel an, in einer sogenannten “Social Media Policy” zu vereinbaren, welche Mitarbeiter auf welche Art und Weise die Online Dienste nutzen dürfen und wie sich die Haftung bei etwaigem Fehlverhalten gestaltet. Diese “Verhaltenskodizes” setzen dort ein, wo die gesetzliche Treuepflicht, keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weiterzugeben, nach einheitlicher Meinung von IT-Rechtlern nicht mehr ausreicht.

(Beim nächsten Mal beschäftigen wir uns mit dem Thema “Nutzungsrechte”.)

Über unseren Gast-Autor:

Im Rahmen unserer Serie “Recht & Social Media” unterstützt uns Rechtsanwalt Florian Decker von der Mainzer Kanzlei Res Media mit Fachartikeln zu den unterschiedlichsten Rechtsfragen. Seine Schwerpunkte sind IT-Recht, Internetrecht, E-Commerce, Internetstrafrecht, Urheberrecht und Domainrecht.

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