Rechtsfragen rund um Twitter – III
In unserer Serie gehen wir seit zwei Wochen umfassend auf die rechtlichen Fragen rund um den Microblogging Dienst Twitter ein. Ging es zuvor um die Rechtslage rund um Benutzername, Profil- und Hintergrundbild und die Impressumspflicht bei Twitter, beschäftigen wir uns heute mit dem urheberrechtlichen Schutz von Tweets:
Teil 3: Der urheberrechtliche Schutz von Tweets
Auch wenn ein Tweet (eine Nachricht in Twitter) maximal nur 140 Zeichen umfasst, können sich daraus zahlreiche rechtliche Probleme ergeben.
Es ist zunächst fraglich, ob an einem einzigen Tweet ein Urheberrecht bestehen kann, kurz also, ob ein Tweet als ein Werk i.S.v. §2 I Nr. 1 UrhG angesehen werden kann. Dies hätte zur Folge, dass Tweets nicht ohne Einwilligung des Erstellers weiterverbreitet werden dürften, was aber dem Grundgedanken der Plattform widerspricht. Im Ergebnis wird man einem einzelnen Tweet wegen seiner geringen gestalterischen Kraft keinen oder nur einen sehr geringen Schutzumfang beimessen können, so dass daran kein Urheberrecht besteht.
Rechtlich anders zu bewerten ist natürlich die Situation, wenn Teile des kompletten Twitterstreams eines anderen Unternehmens kopiert werden. Je mehr Tweets im jeweiligen Twitter-Account vorhanden sind und je umfangreicher der jeweilige Twitterkanal ist, desto größer ist auch der urheberrechtliche Schutz daran. Es sollte also darauf geachtet werden, dass die eigenen Mitarbeiter keine fremden Twitterstreams kopieren oder der eigene Account vervielfältigt wird, da dies als strafbare Rechtsverletzung gem. §106, 108a UrhG gesehen werden kann.
Über unseren Gast-Autor:
Im Rahmen unserer Serie “Recht & Social Media” unterstützt uns Rechtsanwalt Florian Decker von der Mainzer Kanzlei Res Media mit Fachartikeln zu den unterschiedlichsten Rechtsfragen. Seine Schwerpunkte sind IT-Recht, Internetrecht, E-Commerce, Internetstrafrecht, Urheberrecht und Domainrecht.
Weitere Artikel zum Thema:
Autor
Ich bin Thomas Hendele, Inhaber von some communication. Ich berate und unterstütze Unternehmen aus Hotellerie, Gastronomie & Tourismus in Fragen rund um das Social Web. Im Hotel Newsroom blogge ich von Zeit zu Zeit über Social Media und deren Nutzen für die Hotellerie.Google+
Schon Fan?
in 140 Zeichen





Pingback: Rechtsfragen rund um Twitter – IV | Hotel Newsroom